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bei DOGGITZ mobiler Hundebetreuung

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§1 Allgemein

Die AGB´s gelten bei jeder Betreuung eines Hundes.

Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und nicht weitergegeben.

Jede Änderung bedarf der Schriftform. Mündliche Änderungen gelten als nicht getroffen.

Während der Betreuung bleibt der Hundehalter Eigentümer im Sinne von § 833 BGB (Hundehalter/Hundehaltergefährdungshaftung).

Der Hundehalter haftet für alle von seinen Tieren verursachten Schäden. Die Haftung der Betreuerin wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, §834 BGB. Gleiches gilt auch für einen Bevollmächtigten oder Erfüllungsgehilfen.

Der Hundehalter haftet zudem für Schäden, die der Hund während der Betreuung erleidet. Davon unberührt bleibt die Haftung der Betreuerin wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Die Betreuerin behält sich vor, während der Betreuung Fotos oder Videos aufzunehmen, mit deren Veröffentlichung auf der Homepage sich der Hundehalter einverstanden erklärt.

§2 Aufnahme der Betreuung

Der Hundehalter hat die Betreuerin über eventuelle physische oder psychische Störungen sowie den Verdacht auf Krankheiten des zu betreuenden Tieres vorab in Kenntnis zu setzen. Es ist auf charakterliche Eigenschaften des Hundes (z.B. Bissigkeit, Abneigung gegen Artgenossen oder Menschen) hinzuweisen.

Der Hundehalter ist gegenüber der Betreuerin verpflichtet, Verletzungen und Krankheiten unverzüglich mitzuteilen. Sollte der Hundehalter durch das Verhalten seines Hundes (Durchfall, Erbrechen, Husten, Niesen, etc.) auf die Möglichkeit einer Erkrankung aufmerksam werden, so hat er unverzüglich die Betreuerin vor Betreuungsbeginn darüber zu informieren. Diese entscheidet dann, ob die Betreuung an diesem Tag abgelehnt werden muss.

Jeder Hund wird zunächst einer Probezeit unterzogen, in der seine Verträglichkeit mit Mensch und Tier festgestellt wird. Die erste gemeinsame Gassirunde mit der Betreuerin inklusive ausführlichem Gespräch ist kostenfrei, jede weitere Stunde wird gemäß §7 abgerechnet. Die Dauer der Probezeit wird von der Betreuerin individuell bestimmt. Die Betreuerin behält sich vor, einen Hund ohne Angabe von Gründen während der Probe oder bei der Anmeldung abzulehnen.

Desweiteren behält sich die Betreuerin vor, einen Hund nach mehrfachen Verhaltensauffälligkeiten von der Betreuung auszuschließen.

Der Hundehalter ist verpflichtet, Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung durch Vorlage einer Kopie des aktuellen Versicherungsscheins und gültige Schutzimpfungen zu erbringen. Eine Wurmkur darf nicht länger als 3 Monate zurückliegen. Außerdem versichert er, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist.

Die Betreuerin erklärt, über eine Hüte-Halterhaftpflichtversicherung bei der Uelzener Versicherung zu verfügen.

Kampfhunde und ähnlich klassifizierte Hunde sind von der Betreuung ausgeschlossen. Die Betreuerin behält sich vor, bei vorliegendem Wesenstest Ausnahmen zu machen.

Auflagen durch Behörden (Maulkorbzwang, Leinenzwang, etc.) sind der Betreuerin vom Hundehalter unaufgefordert mitzuteilen.

Läufige Hündinnen sind von Spaziergängen in der Gruppe ausgeschlossen.

§3 Betreuung allgemein

Es obliegt der Betreuerin darüber zu entscheiden, welcher Bevollmächtigte oder Erfüllungsgehilfe den Hund betreut. Alle Vertragspunkte beziehen sich gleichermaßen auch auf einen Bevollmächtigten oder Erfüllungsgehilfen.

Falls die Betreuerin für den Zeitraum der Betreuung einen Hausschlüssel erhält, ist es ihr untersagt, den Schlüssel an Dritte, mit Ausnahme eines Bevollmächtigten oder Erfüllungsgehilfen, weiterzugeben. Sie hat diesen sicher zu verwahren und dem Hundehalter auf dessen Verlangen hin wieder auszuhändigen. Für Schäden, die im Haus des Hundehalters durch äußere Einwirkungen oder Dritte entstehen, übernimmt die Betreuerin keine Haftung.

Die Betreuerin verpflichtet sich, den Hund am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit abzuholen und wie besprochen zurück zu bringen. Der Hundehalter des Hundes hat dafür Sorge zu tragen, dass der Hund zum vereinbarten Zeitpunkt und Örtlichkeit, ohne Wartezeiten für die Betreuerin, abgeholt und wieder zurückgebracht werden kann.

Hält die Betreuerin während der Betreuung eine tierärztliche Behandlung für dringend notwendig, muss sie den Hundehalter unmittelbar informieren und ist berechtigt, nach eigenem Ermessen einen Tierarzt einzuschalten und im Namen des Hundehalters zu beauftragen. Alle hierdurch entstehenden Kosten trägt der Hundehalter.

Bei Entlaufen des Hundes, werden der Hundehalter sowie alle zu informierenden Stellen (Polizei, Tierheim) unverzüglich benachrichtigt.

§3.1 Betreuung Gassiservice

Die Abholung erfolgt Montags bis Freitags ab 11.30 Uhr an einem vom Eigentümer zu bestimmenden Ort kostenfrei für die Städte Bad Soden, Sulzbach, Schwalbach, Eschborn-Niederhöchstadt, Königstein-Mammolshain und Kronberg. Benachbarte Orte werden mit einem Pauschalaufschlag von 2,00 € / Tag abgerechnet.

Der Hund wird nach Abholung, in einem dafür ausgerüsteten Kraftfahrzeug der Betreuerin bzw. des eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, zu nahegelegenen Wiesen, Feldern, Wäldern oder speziellen Hundeauslaufplätzen gebracht, um dort art- und verhaltensgerecht je nach Absprache frei, an der Lang- oder Kurzlaufleine in kleineren Gruppen mit bis zu 3-5 Hunden ausgeführt zu werden. Langlaufleinen werden von der Betreuerin gestellt.

Der Eigentümer erklärt sich ausdrücklich mit dieser Form des Ausführens einverstanden, sofern nicht im Einzelfall eine andere Absprache getroffen wurde und übernimmt für alle damit in Verbindung stehenden Risiken und Gefahren (Entlaufen, Wildern, Verletzungen, u. ä.) die volle Haftung.

Nach Beendigung des Spazierganges wird der Hund zum Abholungsort zurückgebracht und bei Bedarf abgetrocknet.

$4 Haftung

Die Betreuerin schließt jede Haftung auf Schadenersatz

  1. für Personen- oder Sachschäden, die der Betreuerin oder Dritten durch das Tier entstehen
  2. für Schäden, die das Tier während der Betreuungszeit erleidet (z.B. Verletzungen, Krankheit, Tod)
  3. für Schäden am Hund oder Dritten bei Entlaufen des Hundes

aus. In allen Fällen ist der Eigentümer des verursachenden Hundes in vollem Umfang haftbar und hat die dadurch entstehenden Kosten zu tragen. Es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlung der Betreuerin herbeigeführt. Gleiches gilt auch für einen Bevollmächtigten oder Erfüllungsgehilfen.

$5 Abholungsverpflichtung / Verwertungsrechte

Sollte der Hund aus Gründen, die der Hundehalter zu verschulden hat, zum vereinbarten Termin nicht vom Hundehalter entgegengenommen werden, so muss zunächst der Hundehalter unter Fristsetzung von 2 Tagen zur Abholung aufgefordert werden. Ist die Frist abgelaufen, kann die Betreuerin die Abgabe im örtlichen Tierheim veranlassen.

Wird der Hund dort verkauft, so ist der Kaufpreis zunächst auf eventuelle Kosten für die Betreuung und sonstige Auslagen anzurechnen und dann erst ein eventueller Überschuss an den Hundehalter zu erstatten.

§6 Terminvereinbarung / Stornierung

Betreuungstermine werden individuell vereinbart.

Dafür stehen zwei Pakete zur Auswahl:

Paket 1: Individual-Bucher

Der Hundehalter vereinbart mit der Betreuerin die Termine nach Bedarf individuell und flexibel.
Vereinbarte Termine sind vom Hundehalter spätestens bis 10 Uhr des Vortages abzusagen. Ist der Hund zum vereinbarten Zeitpunkt und Örtlichkeit nicht da oder wurde der Termin nicht fristgerecht abgesagt, wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.

Paket 2: Monats-Bucher

Der Hundehalter legt zusammen mit der Betreuerin regelmäßige wöchentliche Betreuungstage fest. Der daraus resultierende monatliche Festpreis ist so kalkuliert, dass Feiertage, 2 Wo. Urlaub der Betreuerin, Urlaub der Hundehalter und Stornierungen (z.B. bei Krankheit des Hundes) bereits im Preis inbegriffen sind und kein Anspruch auf Preisminderung besteht. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt bestehen.


Die Betreuerin behält sich vor, Betreuungstermine aufgrund äußerer Umstände (Wetter, Unfall, plötzliche Krankheit, etc.) abzusagen, zu kürzen oder zeitlich zu verlegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Hundehalter umgehend informiert. Es entstehen aus diesen Gründen keine Ersatzansprüche.

$7 Preise & Zahlung

Das Entgelt der Betreuung richtet sich, soweit nicht anders vereinbart, nach den aktuellen Konditionen der Betreuerin und wird per Vorkasse in bar, per Paypal oder per Ãœberweisung abgerechnet.

$8 Erfüllungsort / Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, das Amtsgericht Königstein/Ts. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Vertragssprache ist deutsch.

$9 Salvatorische Klausel

Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen der Betreuerin. Bedingungen des Hundehalters gelten auch dann nicht, wenn die Betreuerin nicht ausdrücklich widerspricht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig, diese einzuhalten. Mündliche Nebenabsprachen sind nicht rechtskräftig.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

 

Stand 22.03.2022

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